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Werkzeugverleih für Heimwerker und Hobbygärtner

FAQ - Häufige Fragen zum Werkzeugverleih

Kontakt

Auf dieser Seite versuchen wir allgemeine Fragen zu beantworten. Sollten trotzdem noch Unklarheiten bestehen, kontaktiere uns einfach.

 

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Antworten!

 

Erhalte ich als Mieter oder als Nutzer der virtuellen Gartenhütte/ des virtuellen Werkzeugkoffers Zugang zum Werkzeuglager?

Nein. Beim Werkzeugverleih einzelner Geräte ist bei der Einzelvermietung eine formale Abwicklung (Vertragsunterzeichnung, Kautionshinterlegung etc.) erforderlich. Die Abwicklung erfolgt persönlich. Das gilt auch für die Nutzung der virtuellen Werkstatt. Vor der Ausgabe prüfen wir die Mietgegenstände auf Funktion und oberflächliche Beschädigungen. Ein Zugang zum Gerätelager in Selbstbedienung gibt es daher nicht.

Gibt es Schauräume, wo ich mir die Werkzeuge anschauen kann?

Nein, Schauräume wie im Einzelhandel gibt es nicht. Gerne zeigen wir dir die gewünschten Werkzeuge, wenn du sie dir ansehen willst.

Wird mir das Mietgerät erklärt?

Bei Übergabe erklären wir dir, wie das Gerät funktioniert. Du bekommst auch die Bedienungsanleitung entweder digital als PDF oder in Papierform ausgehändigt.

Muss ich das gewünschte Gerät vorab reservieren?

Wir empfehlen uns so früh wie möglich Bescheid zu sagen, welches Gerät wann und wie lange benötigt wird. Nur dann können wir sicherstellen, dass dein gewünschtes Gerät auch verfügbar ist. Normalerweise sollten wir 3 Tage vorher Bescheid wissen. Selbstverständlich vermieten wir auch kurzfristig, wenn das Gerät verfügbar ist.

Wann entsteht der Mietvertrag? 

Hier ist zwischen der Einzelvermietung und der Nutzung als virtueller Werkzeugkoffer bzw. als virtuelle Gartenhütte zu unterscheiden.

Einzelvermietung

Der Mietvertrag entsteht erst mit der Unterschrift des Mietvertrages Vorort bei der Abholung des Mietgegenstandes. "Bestellungen" über den Mietkatalog stellen keine rechtsverbindlichen Willenserklärungen für potenzielle Mieter und mietwerkzeug.at dar.

Virtueller Werkzeugkoffer und virtuelle Gartenhütte

Der Vertrag entsteht durch die Bestätigung von mietwerkzeug.at nach deiner Bestellung über den Online-Mietkatalog, unser Kontaktformular, per Mail oder Telefon/Nachrichtendienste. Es handelt sich dann um ein Fernabsatzgeschäft iSd FAGG und du hast ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

Selbstverständlich kannst du einen Vertrag zur Nutzung als virtuelle Werkstatt oder virtuelle Gartenhütte auch an unseren Abholstationen nach telefonischer Terminvereinbarung abschließen.

Ist eine Kaution zu hinterlegen?

Beim Werkzeugverleih ist eine Kaution zu hinterlegen. Diese ist abhängig vom Wert des Gerätes und der geplanten Dauer des Mietvertrages und lässt sich nachvollziehbar berechnen (Berechnungsmethode Kaution). Eine beispielhafte Auflistung der Kautionshöhen findest du hier. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Werkzeuge und Gartengeräte erstattet. Im Normalfall erfolgt eine Gegenrechnung mit der Gerätemiete. Den Rest bekommst du ausbezahlt.

Bei der Nutzung der virtuellen Gartenhütte oder der virtuellen Werkzeugkiste ist keine Kaution zu hinterlegen.

Was ist die virtuelle Gartenhütte, der virtuelle Werkzeugkoffer

Vereinfacht gesagt handelt es sich um ein Mietpauschale, dass die jederzeitige Nutzung der Gartengeräte oder Werkzeuge ermöglicht. Der Mietpreis wird monatlich im Voraus bezahlt. Kaution ist keine zu hinterlegen. Statt eines Mietvertrages bei der Übergabe wird eine Übergabequittung (welche Geräte, geplante Dauer, Zustand) ausgestellt. Ansonsten ist der Ablauf ähnlich wie bei der Einzelvermietung von Geräten und Werkzeugen.

Wie viele Werkzeuge dürfen gleichzeitig ausgeliehen werden, bei Nutzung der virtuellen Gartenhütte oder des virtuellen Werkzeugkoffers?

Bitte leihe nicht mehr als 5 Werkzeuge oder Gartengeräte gleichzeitig. Die Nutzungsdauer ist grundsätzlich mit 3 Tagen beschränkt. In Ausnahmefällen (Schlechtwetter, Bauverzögerung) sind auch längere Nutzungszeiten möglich.

Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft iSd FAGG (Fernabsatzgesetz)?

Auch hier ist zwischen der Einzelvermietung und der Nutzung als virtueller Werkzeugkoffer/virtuelle Gartenhütte zu unterscheiden.

Einzelvermietung

Nein. Der Mietvertrag kommt erst bei Übergabe des Mietgegenstandes Vorort in den Ausgabestellen von mietwerkzeug.at zustande.

Virtueller Werkzeugkoffer und virtuelle Gartenhütte

Ja, wenn der Vertrag durch deine Bestellung über den Online-Mietkatalog, unser Kontaktformular, per Mail oder Telefon/Nachrichtendienste angebahnt hast. Du hast dann selbstverständlich ein 14-tägiges Rückgaberecht. Solltest du bereits innerhalb der 14 Tage ein Werkzeug oder Gartengerät nutzen wollen, kannst du Vorort an unseren Abholstationen auf das Rücktrittsrecht verzichten und Werkzeuge und Gartengeräte sofort nutzen.

NEIN, sofern du einen Vertrag zur Nutzung als virtuelle Werkstatt oder virtuelle Gartenhütte bei unseren Abholstationen abschließt, handelt es sich um kein Fernabsatzgeschäft iSd FAGG

Wo finde ich das Rücktrittformular nach FAGG

Im Anhang unserer Mietbedingungen oder hier.

Welche Unterlagen benötige ich bei der Abholung eines Mietgerätes?

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein bei Anhängerverleih)
  • Kaution

Wie läuft der Vermietungsvorgang ab?

Bitte schau dir den Ablauf zu "wie funktioniert mietwerkzeug.at" an.

Was passiert, wenn ein Werkzeug oder Gartengerät während der Nutzung kaputtgeht?

Schäden können passieren. Mietwerkzeug.at sorgt durch regelmäßige Wartung und Austausch der Geräte für lange Lebensdauern der Geräte. Sollte dennoch ein Gerät während deiner Nutzung defekt werden, versucht mietwerkzeug.at schnellstmöglich ein Ersatzgerät für deine Mietdauer zu beschaffen.

Bei Überbeanspruchung oder nicht sachgemäßen Gebrauch ist das Gerät in seiner Funktion von dir wiederherzustellen, oder zu ersetzen. mietwerkzeug.at kann dazu die Kaution in Anspruch nehmen. Sollte die Kaution dafür nicht ausreichen, sind die Kosten dafür von dir zu tragen. Dies gilt auch bei Diebstahl oder Verlust des Gerätes.

Wo finde ich die allgemeine Mietbedingung?


Wo finde ich ein Mustervertragsformular?


Ich habe das Werkzeug im Mietkatalog nicht gefunden. Besteht trotzdem eine Mietmöglichkeit?

Bei häufigen Anfragen zu einzelnen Werkzeugen, die nicht im Mietkatalog aufscheinen, beschaffen wir laufend Werkzeuge. Im Einzelfall können wir dir auch helfen, Spezialwerkzeuge woanders zu bekommen. Nimm dazu mit uns Kontakt auf.